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Virtuelle Automatenspiele und ihre deutschen Regeln

Ein Spiel, das man aus anderen Märkten kennt, verhält sich unter deutscher Erlaubnis anders. Das liegt nicht am Anbieter und nicht am Hersteller, sondern an einer Vorschrift, die für alle gleichermaßen gilt.

Für virtuelle Automatenspiele gilt ein gesetzlicher Höchsteinsatz von einem Euro je Spiel. Er ist der Ausgangswert, der ohne weitere Voraussetzung für jeden Spielenden gilt, und er ist der Hauptgrund, warum ein bekannter Titel hier mit anderen Einsatzstufen erscheint als unter einer ausländischen Erlaubnis.

Für Sportwetten existiert eine vergleichbare gesetzliche Obergrenze je Wette nicht. Wer eine solche Zahl auf einen Wettanbieter angewendet findet, liest eine Beschränkung, die es nicht gibt.

Ein Spiel darf erst beginnen, wenn der Spielende es erklärt, und diese Erklärung darf frühestens nach dem Ende des vorherigen Spiels abgegeben werden. Damit ist Autoplay ausgeschlossen, ebenso jede Voreinstellung, die mehrere Durchgänge im Voraus auslöst.

Gleichzeitig laufende Spiele sind ebenfalls untersagt, und zwar auch zwei Fenster desselben Titels. Der Anbieter muss das technisch verhindern und darf immer nur ein Spiel anzeigen.

§ 22a Abs. 6 verlangt, dass ein Spiel durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauert. Das ist eine Vorgabe an die Dauer des Spiels selbst, und es ist ein Durchschnittswert über die Spiele hinweg.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Wartezeit zwischen zwei Durchgängen und nicht um einen Zähler, der nach jedem Ergebnis sichtbar herunterläuft. Die verbreitete Rede von einer Fünf-Sekunden-Pause beschreibt eine Regel, die so nirgends steht.

Die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro müssen an der Stelle sichtbar sein, an der der Einsatz getätigt wird. Damit steht eine Angabe unmittelbar am Spiel, die in anderen Märkten oft nur in schwer auffindbaren Unterlagen des Herstellers auftaucht.

Für einen Vergleich ist das die wertvollste Eigenheit dieses Marktes. Sie können die Quote am Automaten selbst ablesen, statt sie einer Tabelle zu entnehmen, die jemand anderes abgeschrieben hat.

Ein Gewinn muss ein vorher festgelegtes Vielfaches des Einsatzes sein, und Einsätze oder Gewinne für spätere Spiele anzusammeln ist untersagt. Progressive Jackpots, wie sie außerhalb Deutschlands beworben werden, sind unter dieser Erlaubnisart nicht zulässig.

Untersagt ist außerdem, die Wörter Casino und Casinospiele für virtuelle Automatenspiele und deren Bewerbung zu verwenden. Deshalb nennen sich diese Häuser Spielothek. Und deshalb finden Sie unter einer Automatenerlaubnis weder Roulette noch Black Jack oder Baccara, denn Bankhalterspiele fallen nicht darunter.