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Whitelist der GGL: einen Anbieter richtig prüfen
Ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist, lässt sich in wenigen Minuten selbst nachsehen. Die Prüfung scheitert fast nie am Zugang zur Liste, sondern daran, dass nach dem falschen Begriff gesucht wird. Dieser Beitrag beschreibt, wonach Sie tatsächlich suchen müssen.
Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle an der Saale. Sie veröffentlicht unter gluecksspiel-behoerde.de eine Übersicht der erlaubten Anbieter, die anlassbezogen und mindestens monatlich fortgeschrieben wird. Aufgeführt sind der Erlaubnisinhaber, seine Anschrift, die Erlaubnisart, der Vertriebsweg, das Vertriebsgebiet und die zuständige Behörde.
Diese Übersicht ist die einzige Quelle, an der sich eine Behauptung über eine deutsche Erlaubnis überprüfen lässt. Wer eine Erlaubnis nur behauptet, ohne dass ein Eintrag existiert, behauptet sie ohne Beleg. Auch unsere eigene Tabelle ist an dieser einen Stelle nichts weiter als eine Abschrift, und wer nachschlägt, kommt zum selben Ergebnis.
Der Eintrag läuft auf die Gesellschaft, die die Erlaubnis hält, und die heißt fast nie so wie die Marke auf dem Bildschirm. Hinter Betano steht die Betkick Sportsbetting Limited, hinter Casumo die Rabbit Entertain IT Limited, hinter Winamax die WINAMAX SA. Wer den Markennamen eintippt, bekommt regelmäßig kein Ergebnis und schließt daraus fälschlich, es gebe keine Erlaubnis.
Der umgekehrte Irrtum kommt genauso oft vor. Eine Suche nach der Zeichenfolge ice trifft die erlaubte Domain ice36.de, die mit dem nicht erlaubten Angebot ähnlichen Namens nichts zu tun hat. Verlässlich ist allein die Adresse, die Sie im Browser tatsächlich aufrufen, denn das Register führt jede Domain einzeln.
Das Register nennt für keinen einzigen Eintrag eine Nummer. Wenn auf einer Anbieterseite eine deutsche Lizenznummer steht, lässt sie sich an der amtlichen Übersicht nicht nachprüfen, weil dort nur Inhaber, Domain, Erlaubnisart und Erlaubnisdatum stehen. Für Ihre Prüfung heißt das schlicht: Die Nummer ist kein Kriterium, der Treffer auf die Domain ist eines.
Die GGL ist länderübergreifend für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker zuständig. Online-Casinospiele im Sinne der Bankhalterspiele liegen nicht bei ihr, sondern bei den Behörden der Länder. Erlaubnisse dieser Art sind deshalb selten und in ihrem Vertriebsgebiet begrenzt.
Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist folglich keine Erlaubnis für ein Casino im landläufigen Sinn. Ein Unternehmen kann mehrere Erlaubnisarten und mehrere Domains führen, und jede Domain trägt ihre eigene Zeile mit eigenem Datum. Prüfen Sie die Zeile zu der Adresse, die Sie besuchen wollen, nicht die zur bekanntesten Adresse des Hauses.
Ein Treffer sagt, dass ein Anbieter unter Aufsicht steht. Er sagt nichts über die Dauer einer Auszahlung, über Bonusbedingungen oder über die Erreichbarkeit des Supports, und genau dafür gibt es die übrigen Spalten unserer Tabelle. Der Mindestzugang bleibt in jedem Fall derselbe: 18 Jahre nach § 4 Abs. 3 GlüStV, ohne Ausnahme und bei jedem erlaubten Anbieter.