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Steuern auf Gewinne bei erlaubten Anbietern

Die Frage nach der Steuer gehört zu den meistgestellten überhaupt, und die Antwort fällt kürzer aus, als die meisten erwarten. Interessant wird sie erst dort, wo man versteht, an welcher Stelle des Vorgangs der Staat tatsächlich zugreift.

Wer bei einem in Deutschland erlaubten Anbieter gewinnt, zahlt auf diesen Gewinn keine Steuer. Es gibt keinen Freibetrag, den man im Blick behalten müsste, und keine Zeile in der Einkommensteuererklärung, in die der Betrag gehörte.

Das gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns und unabhängig davon, ob er aus virtuellen Automatenspielen, aus Poker oder aus einer Sportwette stammt.

Die Steuer knüpft nicht an den Gewinn an, sondern an den Einsatz, und sie beträgt 5,3 Prozent. Schuldner ist der Veranstalter des Angebots, nicht der Spielende. Die Bemessungsgrundlage ist dabei um die Steuer selbst gemindert, der Prozentsatz wird also nicht schlicht auf den vollen eingesetzten Betrag gerechnet.

Geregelt ist das in den §§ 36 bis 38 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Ein Spielender bekommt davon in der Kasse nichts zu sehen, weil die Abgabe im Verhältnis zwischen Veranstalter und Finanzverwaltung abgewickelt wird.

Eine Abgabe auf den Einsatz ist ein Kostenblock, der bei jedem erlaubten Anbieter in gleicher Weise anfällt und in dessen Kalkulation eingeht. Sie ist einer der Gründe, aus denen ein deutsches Angebot anders gerechnet ist als dasselbe Spiel unter einer anderen Rechtsordnung.

Für die Wertung in unserer Tabelle bedeutet das: Die Steuer trennt die Anbieter nicht voneinander und taucht deshalb in keiner Spalte auf. Sie erklärt eher, warum die Spalten aller Häuser dieses Marktes enger beieinanderliegen, als man es aus internationalen Vergleichen kennt.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage für Angebote mit deutscher Erlaubnis und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wer beruflich spielt, in mehreren Staaten steuerpflichtig ist oder Erträge aus Angeboten ohne deutsche Erlaubnis bezieht, hat eine Frage, die ein Steuerberater beantworten muss und kein Vergleichsportal.